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   BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88   

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BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88 (https://dejure.org/1988,4187)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 2 B 162.88 (https://dejure.org/1988,4187)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 2 B 162.88 (https://dejure.org/1988,4187)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    C 3 nicht um den Regelfall der Übertragung eines Amtes (mit höherem Endgrundgehalt) durch Beförderung handelt, sondern um die Übernahme vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung, bei der der Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch der Dienstherr - eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    C 3 nicht um den Regelfall der Übertragung eines Amtes (mit höherem Endgrundgehalt) durch Beförderung handelt, sondern um die Übernahme vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung, bei der der Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch der Dienstherr - eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    C 3 nicht um den Regelfall der Übertragung eines Amtes (mit höherem Endgrundgehalt) durch Beförderung handelt, sondern um die Übernahme vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung, bei der der Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch der Dienstherr - eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    C 3 nicht um den Regelfall der Übertragung eines Amtes (mit höherem Endgrundgehalt) durch Beförderung handelt, sondern um die Übernahme vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung, bei der der Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch der Dienstherr - eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 2 B 83.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88
    Die Ausführungen der Beschwerde geben keinen Anlaß, in Fällen der vorliegenden Art von dieser Auffassung abzuweichen (vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 83.88 - vom 4. Juli 1988 - BVerwG 2 B 93.88 - und vom 16. August 1988 - BVerwG 2 B 81.88 -).
  • BVerwG, 16.08.1988 - 2 B 81.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 04.07.1988 - 2 B 93.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 9.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 55.89

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitungsregelung des Art. X § 2 Abs. 3 des Zweiten

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Nichtannahmebeschluß des BVerfG vom 3. April 1989 - 2 BvR 1065/88 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in die Besoldungsgruppe (BesGr.) C2 oder C3

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 23.03.1989 - 2 B 36.89

    Klärungsbedürftige konkrete Fragen von grundsätzlicher Bedeutung als

    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80.127; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 2 B 39.89

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in eine höhere Besoldungsgruppe auf Grund

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - <BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]>; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
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